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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Coburg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Einem Schreiben des Verlags Nation & Europa, Coburg, verschickt von Frau Inge Winterstetter, entnehme ich, daß die Staatsanwaltschaft Coburg gegen den Vorsitzenden der Nation-Europa-Freunde e.V., Herrn Peter Dehoust, einen Strafbefehl über 3500 Euro wegen angeblicher „Volksverhetzung“ erlassen hat.

Als „Volksverhetzung“ wertet die Staatsanwaltschaft Coburg einen von Herrn Dehoust verantworteten Aufkleber, welcher die beiden Münchener U-Bahn-Schläger und ihr Opfer zeigt, dazu der Text: „’Scheiß-Deutsche’, wehrt Euch! Gegen Inländerfeindlichkeit“.

Als kritischer Beobachter frage ich mich, gegen welche Teile der Bevölkerung dieser Aufkleber zu Haß und Gewalt aufrufen und wessen Menschenwürde er verletzen soll. Der Aufkleber will doch erkennbar auf die unbestreitbare Tatsache hinweisen, daß in Teilen der bei uns entstandenen Parallelgesellschaften Haß gegen Deutsche kultiviert wird. Er fordert die in diesem konkreten Fall als „Scheiß-Deutsche(r)“ beschimpften Bürger dazu auf, mit rechtsstaatlichen Mitteln und dem Gebrauch des Wahlrechts dafür zu sorgen, daß Deutschenhaß und Inländerfeindlichkeit keine Chance mehr bekommen. Was soll an dieser Argumentation rechtswidrig sein?

26 Jahre lang habe ich selbst mit italienischem Paß in Deutschland gewohnt und kenne die Problematik auch aus der Sichtweise rechtstreuer Ausländer.

Die Aktion der Staatsanwaltschaft Coburg zielt offenbar darauf ab, eine von den Grundrechten gedeckte politische Meinung zu kriminalisieren. Solches geschieht heute immer öfter. So wurde kürzlich in Köln das Demonstrations- und Versammlungsrecht rechtstreuer Bürger von der Polizei ausgehebelt. Unter dem Jubel vieler Politiker und großer Teile der Presse wurden mit Hilfe von angereisten Gewalttätern Grundrechte außer Kraft gesetzt. In den fünfziger sechziger, siebziger oder achtziger Jahren wäre so etwas in Deutschland nicht möglich gewesen. Solch eine Aushöhlung von Grundrechten darf es nicht geben, weder in Köln noch in Coburg. Zulässige politische Meinungen und der Einsatz gegen Mißstände dürfen nicht kriminalisiert werden, sonst nimmt der Staat Schaden. Deshalb erhebe ich hiermit Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die verantwortlichen Personen wegen des Verdachts des Amtsmißbrauchs.

Über Ihre Entscheidung und den Fortgang des Verfahrens gegen Herrn Dehoust bitte ich Sie mich zu informieren.

Mit freundlichem Gruß

Rodolfo E. Panetta,
Stadt- und Kreisrat der Republikaner


 
 
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9/5/2010
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